L_Betriebshilfe
Betriebshilfe
Unsere Betriebshelfer sind für Sie da
Einsatzgründe können sein:
- Erkrankung des Unternehmers oder dessen Ehegatten
- Ein Betriebsunfall
- Wenn ein Klinik-/Kuraufenthalt bevorsteht
- Teilnahme an einer stationären oder ambulanten Reha-Maßnahme
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- Todesfall des Unternehmers sowie des Ehegatten
Umfang und Einsatzbereich
Wenn in einem landwirtschaftlichen Betrieb durch eine betriebliche oder familiäre Notsituation der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, übernimmt die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) in der Regel die Kosten für eine Ersatzkraft.
Umfang und Einsatzbereich müssen möglichst vor Beginn des Einsatzes abgeklärt werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter. Unsere Einsatzkräfte, Betriebshelfer/innen haben eine fundierte, mehrjährige landwirtschaftliche Ausbildung, und werden auf Ihre individuellen, betrieblichen Anforderungen und Wünsche eingehen. Wir übernehmen Einsätze im gesamten Ringgebiet und arbeiten eng mit den benachbarten Einsatzstellen zusammen. Für dieses Angebot ist eine Mitgliedschaft im Maschinenring nicht erforderlich.
Ablauf
Bei Bedarf einer Ersatzkraft benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres behandelten Arztes. Diese können Sie direkt an die SVLFG oder an uns senden. Wir teilen der SVLFG mit, welche Ersatzkraft wir einsetzen wollen, sowie eine Empfehlung Einsatzumfanges. Sie erhalten dann einen Antrag für Betriebshilfe, den Sie umgehend ausfüllen und zurücksenden sollten. Aufgrund dieses Antrages erhalten Sie eine verbindliche Kostenzusage, die den Umfang des Einsatzes festlegt. Benötigen Sie die Ersatzkraft noch darüber hinaus müssen Sie einen formlosen Verlängerungsantrag stellen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Einsatzleitung wenden.
Bitte beachten Sie
Bei geplanten Kur-/Krankenhausaufenthalt sollten Sie uns rechtzeitig kontaktieren, um eine entsprechende Kostenübernahme der SVLFG zu erhalten und wir diesen Termin in unsere Planung aufnehmen können. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auch bei anderen Einsatzstellen angefragt haben um Doppelplanungen zu vermeiden.
Einsatz & Abrechnung
Einsatzkräfte
In Absprache mit Ihnen übernehmen unsere Ersatzkräfte alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebes notwendig sind, also alle nicht aufschiebbaren, notwendigen Arbeiten im Stall und in der Außenwirtschaft. Sonntags- und Feiertagseinsätze oder auch Schnapsbrennen müssen vorher mit der SVLFG und der Einsatzleitung abgesprochen sein. Unabhängig davon können wir Ihnen weitere Betriebshelfer- und Saison-Arbeitskräfte-Stunden gegen Bezahlung vermitteln.
Abrechnung
Wir rechnen den Einsatz direkt mit der Kasse ab. Eventuelle Zuzahlungen werden direkt von der SVLFG erhoben. Weitere Kosten gegenüber uns, entstehen Ihnen nicht.
Ende der Kostenzusage
Falls Sie nach Ende der Kostenzusage durch die SVLFG weitere Betriebshilfe benötigen, sollte zuerst ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Nach einer endgültigen Ablehnung durch die SVLFG kann eine weitere Übernahme der Kosten durch das Land beantragt werden. Die Einsatzleitung kann Sie entsprechend beraten.
Bei uns sind Sie richtig
Wir beschäftigen derzeit 20 Ersatzkräfte (Winzer und Landwirte in Festanstellung, sowie 9 Ersatzkräfte auf Abruf. Selbstverständlich stehen unsere Betriebshelfer/innen unter Schweigepflicht. Gerne können Sie unverbindlich unsere Beratung in Anspruch nehmen.