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Unser Team (Juni 2010)
Grundsätzliches:
Wenn in einem landwirtschaftlichen Betrieb durch eine betriebliche oder familiären Notsituation der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, übernimmt die Landwirtschaftliche Sozialversicherung ( LSV ) in der Regel die Kosten für eine Ersatzkraft. Dies kann in folgenden Fällen eintreten:
- bei Erkrankung des Unternehmers oder dessen Ehegatten
- aufgrund eines Betriebsunfalls
- wenn ein Klinik- / Kuraufenthalt bevorsteht
- bei Teilnahme an einer stationären oder ambulanten Reha-Maßnahme
- bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- bei Todesfall des Unternehmers sowie des Ehegatten
Umfang und Einsatzbereich müssen möglichst vor Beginn abgeklärt werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter. Unsere Einsatzkräfte, Betriebshelfer/innen mit einer fundierten, mehrjährigen landwirtschaftlichen Ausbildung, werden auf Ihre individuellen, betrieblichen Anforderungen und Wünsche eingehen. Wir übernehmen Einsätze im gesamten Ringgebiet und arbeiten mit den benachbarten Einsatzstellen eng zusammen. Eine Mitgliedschaft im Maschinenring ist nicht erforderlich.
Ablauf:
Bei Bedarf einer Ersatzkraft benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres behandelten Arztes. Diese können Sie direkt an die LSV oder an uns senden. Wir teilen der LSV mit, welche Ersatzkraft wir einsetzen wollen, sowie eine Empfehlung des Umfangs des Einsatzes. Sie erhalten von der LSV einen Antrag für Betriebshilfe, den Sie umgehend ausfüllen zurück schicken sollten. Aufgrund dieses Antrages erhalten Sie eine verbindliche Kostenzusage der LSV, die den Umfang des Einsatzes festlegt. Benötigen Sie die Ersatzkraft noch darüber hinaus müssen Sie einen formlosen Verlängerungsantrag stellen. Gerne können Sie sich bei Fragen an die Einsatzleitung wenden.
Bitte beachten Sie:
Bei einer geplanten Kur/ Krankenhausaufenthalt sollten Sie uns rechtzeitig informieren um eine entsprechende Kostenübernahme der Kasse zu erhalten und wir frühzeitig diesen Termin in unsere Planung aufnehmen zu können. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auch bei anderen Einsatzstellen angefragt haben. Selbstverständlich stehen unsere Betriebshelfer/innen unter Schweigepflicht.
Einsatz:
In Absprache mit Ihnen übernehmen unsere Ersatzkräfte alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebes notwendig sind, also alle nicht aufschiebbaren, notwendigen Arbeiten im Stall und in der Außenwirtschaft. Sonntags- und Feiertagseinsätze oder auch Schnapsbrennen müssen vorher mit der LSV und der Einsatzleitung abgesprochen sein. Unabhängig davon können wir Ihnen weitere Betriebshelfer- und Saison-Arbeitskräfte –Stunden gegen Bezahlung vermitteln.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der LSV, deren Vertragspartner wir sind. Eventuelle Zuzahlungen werden direkt von der LSV erhoben. Weitere Kosten gegenüber uns, entstehen Ihnen nicht.
Wir beschäftigen derzeit 20 Ersatzkräfte (Winzer, Landwirte, Wirtschafter, Obstbaumeister, Agraringenieure, Weinbautechniker in Festanstellung, sowie 9 Ersatzkräfte auf Abruf. Gerne können Sie unverbindlich unsere Beratung in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen können Sie dem im Download-Bereich hinterlegtem LSV-Merkblatt entnehmen.
Merkblatt LSV
Ihre Ansprechpartnerin: 
Rosalinde Lemke Tel.: 07641 / 92088 11 Einsatzleitung
Geschäftszeiten: Mo – Don 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Fr 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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